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Simon Isemann:  "Die AfD - psychologisch betrachtet"

21. November, 19.30 Uhr - SCHMIT-Z e.V., Mustorstraße 4, 54290 Trier

"In ihrem neuen Buch kommen sie zu dem Schluss, dass die AfD auf unerfüllte psychologische Bedürfnisse der Menschen wie Sicherheit, Versorgung und Wertschätzung scheinbare Lösungen anbietet. Zum Beispiel gelingt es der AfD auf der einen Seite, bei Menschen das Gefühl von Benachteiligung zu wecken. Auf der anderen Seite suggeriert die Partei, „man werde dieser Benachteiligung entgegenwirken“.

Dagegen können Regierungsparteien mit Fakten schwerlich ankommen. „Objektive Faktoren sind für das subjektive Empfinden oft nicht maßgeblich. Was zählt ist der soziale Vergleich mit anderen und auf dieser Basis das Gefühl von Benachteiligung“, sagt Eva Walther. „Die etablierten Parteien tun sich in der Abwehr von Populismus deshalb schwer“, so Simon Isemann, „weil sie ihre Politik mühsam mit Argumenten vermitteln.“ Dagegen setze die AfD – skrupelloser als andere Parteien – verstärkt auf psychologische Faktoren. So werden Missmut und Ängste bestimmter Gruppen gezielt geschürt und entsprechende Sündenböcke präsentiert.

Gegen Wähler-Interessen

Laut Eva Walther widerspricht das AfD-Programm sogar den Interessen erheblicher Teile der eigenen Wählerschaft. „Mit der AfD geht die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinander. Im AfD-Programm ist kaum Verbesserung für ärmere Schichten in Sicht“. Auf eine klare politische Linie kann sich die Partei jedoch bisher nicht verständigen. Dahinter vermutet Simon Isemann Kalkül, um möglichst heterogene Wählergruppen anzusprechen.

Den regierenden Kräften empfehlen Walther und Isemann, einen genauen Blick auf die psychologischen Grundbedürfnisse der Menschen zu werfen, wie materielle Sicherheit, Kontrolle, Wertschätzung und eigene Bedeutung. „In dem Maße wie es die Politik schafft, diese Bedürfnisse aufzugreifen, schwindet auch die Anziehungskraft populistischer Parteien“." (Quelle: https://www.uni-trier.de/index.php?id=14187&no_cache=1&L=2&tx_news_pi1%5Bnews%5D=18304&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=48ed4f74d1a3ff3ac5017867a448b050)

 

AUSSCHLUSSKLAUSEL
Entsprechend § 6 Absatz 1 Versammlungsgesetz sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Veranstaltung ausgeschlossen

 

 

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